Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent
Kategorie: Steuern und Recht | 25. Juli 2025
Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 Prozent betragen.
Quelle: www.datev.de