Kumulative Berücksichtigung von deutschen, französischen und serbischen Versicherungszeiten bei der Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
Kategorie: Recht | 26. Oktober 2018
Neben einer ausländischen Versicherungszeit ist eine weitere, die nach einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen anrechnungsfähig ist, für den Anspruch auf Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung heranzuziehen, wenn das Abkommen keine Abwehrklausel enthält. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 11 R 1005/17).
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Quelle: www.datev.de