Kumulative Berücksichtigung von deutschen, französischen und serbischen Versicherungszeiten bei der Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung

Kategorie: Recht | 26. Oktober 2018

Neben einer ausländischen Versicherungszeit ist eine weitere, die nach einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen anrechnungsfähig ist, für den Anspruch auf Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung heranzuziehen, wenn das Abkommen keine Abwehrklausel enthält. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 11 R 1005/17).

Weitere Informationen: Kumulative Berücksichtigung von deutschen, französischen und serbischen Versicherungszeiten bei der Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung

Quelle: www.datev.de

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