Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang bis Ende Juni 2023 verlängert
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Dezember 2022
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung bis Ende Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten.
Quelle: www.datev.de