Ladenöffnungsgesetz NRW muss einschränkend ausgelegt werden

Kategorie: Recht | 13. November 2018

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine Entscheidung des VG Köln bestätigt, wonach die Durchführung eines kleinen Kunsthandwerkermarkts zu St. Martin („Roisdorfer Martinimarkt“) auf dem Parkplatz eines großen Möbelmarkts in Bornheim die Öffnung zweier an dem Parkplatz liegender Möbelmärkte am Sonntagnachmittag, den 04.11.2018, nicht rechtfertigte (Az. 4 B 1580/18).

Weitere Informationen: Ladenöffnungsgesetz NRW muss einschränkend ausgelegt werden

Quelle: www.datev.de

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