Längere Übergangsfrist für Prüfpflicht nach Elektrogesetz
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2022
Die Übergangsfrist für die nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ab 1. Januar 2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister soll um sechs Monate bis zum 1. Juni 2023 verlängert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Quelle: www.datev.de