Land Berlin wieder unbeschränkter Eigentürmer von Grundstücken neben der Komischen Oper

Kategorie: Recht | 31. Juli 2017

Das Land Berlin darf Auflassungsvormerkungen löschen lassen, die für mehrere vor 17 Jahren verkaufte Grundstücke in Berlin-Mitte nahe der Komischen Oper zugunsten der damaligen Käuferin eingetragen worden waren. So entschied das LG Berlin (Az. 22 O 46/16).

Weitere Informationen: Land Berlin wieder unbeschränkter Eigentürmer von Grundstücken neben der Komischen Oper

Quelle: www.datev.de

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