Land Hessen erhält rückständige Pacht für denkmalgeschütztes Herrenhaus

Kategorie: Steuern und Recht | 7. April 2022

Der Verpächter eines denkmalgeschützten Herrenhauses muss im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung nicht die Interessen des Pächters wahrnehmen und ihm das Vertragsrisiko abnehmen. Ob der beabsichtigte Vertrag von Vorteil ist, muss der Pächter selbst prüfen und entscheiden. So das OLG Frankfurt (Az. 12 U 323/20).

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Quelle: www.datev.de

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