Landessozialgericht entscheidet zu Notfallstrukturen in Krankenhäusern

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juli 2022

Das LSG Berlin-Brandenburg hat über vier Klagen gegen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) „zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V“ vom 19. April 2018 entschieden (Az. L 9 KR 170/19 KL u. a.).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Versicherungsschutz für Implantation trifokaler Linsen bei . . . ...

Bei einem diagnostizierten grauen Star kann die Implantation trifokaler Linsen . . . ... [weiterlesen]

Anwaltliches Inkasso nicht wettbewerbsrechtlich angreifbar . . .

Kontaktiert ein Anwalt im Rahmen eines Inkassomandats einen Verbraucher, ist . . . ... [weiterlesen]

Archiv