Lebensmittelmarkt in Meppen zum Weiterbetrieb verpflichtet

Kategorie: Recht | 22. September 2017

Das LG Osnabrück hat im Wege der einstweiligen Verfügung die Mieterin eines Einkaufszentrums verpflichtet, den von ihr im Erdgeschoss des Einkaufszentrums betriebenen Lebensmittelmarkt weiter zu betreiben (Az. 18 O 342/17).

Weitere Informationen: Lebensmittelmarkt in Meppen zum Weiterbetrieb verpflichtet

Quelle: www.datev.de

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