Lebensmittelmarkt in Meppen zum Weiterbetrieb verpflichtet
Kategorie: Recht | 22. September 2017
Das LG Osnabrück hat im Wege der einstweiligen Verfügung die Mieterin eines Einkaufszentrums verpflichtet, den von ihr im Erdgeschoss des Einkaufszentrums betriebenen Lebensmittelmarkt weiter zu betreiben (Az. 18 O 342/17).
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Quelle: www.datev.de