Lebensmittelrechtliche Kontrollberichte sind an Nutzer der Online-Plattform „Topf Secret“ herauszugeben

Kategorie: Recht | 23. Dezember 2019

Das VG Bremen entschied, dass Verbraucher einen Anspruch auf die Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten bei festgestellten Mängeln haben und auch eine eventuelle Veröffentlichung der Kontrollberichte auf der Online-Plattform „Topf Secret“ dem nicht entgegensteht (Az. 5 V 2340/19).

Weitere Informationen: Lebensmittelrechtliche Kontrollberichte sind an Nutzer der Online-Plattform „Topf Secret“ herauszugeben

Quelle: www.datev.de

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