Lebensmittelrechtliche Kontrollberichte sind an Nutzer der Online-Plattform „Topf Secret“ herauszugeben
Kategorie: Recht | 23. Dezember 2019
Das VG Bremen entschied, dass Verbraucher einen Anspruch auf die Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten bei festgestellten Mängeln haben und auch eine eventuelle Veröffentlichung der Kontrollberichte auf der Online-Plattform „Topf Secret“ dem nicht entgegensteht (Az. 5 V 2340/19).
Weitere Informationen: Lebensmittelrechtliche Kontrollberichte sind an Nutzer der Online-Plattform „Topf Secret“ herauszugeben
Quelle: www.datev.de