Lehrerin hat keinen Anspruch auf Überstundenzuschlag für Klassenfahrt
Kategorie: Recht | 5. Februar 2020
Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass auch teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrkräfte für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen können (Az. 4 S 2891/19).
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Quelle: www.datev.de