Lehrerin mit Kopftuch darf nicht an Berliner Grundschule unterrichten

Kategorie: Recht | 11. Mai 2018

Das ArbG Berlin hat die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte, da das Berliner Neutralitätsgesetz den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an einer Grundschule verbiete (Az. 60 Ca 8090/17).

Weitere Informationen: Lehrerin mit Kopftuch darf nicht an Berliner Grundschule unterrichten

Quelle: www.datev.de

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