Lehrlingsbetreuungsgebühr der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region rechtswidrig

Kategorie: Recht | 3. April 2019

Die von der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region von Nichtinnungsmitgliedern in der derzeitigen Form erhobene Gebühr für die Lehrlingsbetreuung ist rechtswidrig. Dies hat das VG Trier entschieden (Az. 2 K 5291/18.TR).

Weitere Informationen: Lehrlingsbetreuungsgebühr der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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