Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Mehrbedarf zum Erwerb eines Computers für die Schule

Kategorie: Recht | 24. Juli 2020

Das SG Mannheim entschied, dass ein Grundsicherungsempfänger, der die Oberstufe eines Gymnasiums besucht, Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Computers oder Laptops als Mehrbedarf hat (Az. S 3 AS 2672/19).

Weitere Informationen: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Mehrbedarf zum Erwerb eines Computers für die Schule

Quelle: www.datev.de

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