LG Berlin zum Mietspiegel 2017 und zur Berücksichtigung von Balkonflächen bei Ermittlung der Wohnungsgröße

Kategorie: Recht | 15. Februar 2018

Der Berliner Mietspiegel 2017 ist als Schätzungsgrundlage für eine Mieterhöhung geeignet und die Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten in Berlin sind bei der Berechnung der Wohnfläche nur zu einem Viertel und nicht zur Hälfte zu berücksichtigen. So entschied das LG Berlin (Az. 64 S 74/17, 18 S 308/13).

Weitere Informationen: LG Berlin zum Mietspiegel 2017 und zur Berücksichtigung von Balkonflächen bei Ermittlung der Wohnungsgröße

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, . . . ...

Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer . . . ... [weiterlesen]

Werterhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage unterliegt . . . ...

Die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage kann als „Leistung aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv