LG München I verneint Schadensersatzanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern aufgrund unwirksamer Mietpreisbremse

Kategorie: Recht | 21. November 2018

Nach der Rechtsprechung des BGH könne der Staat für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes grundsätzlich nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. So entschied das LG München I im Falle der sog. Mietpreisbremse (Az. 15 O 19893/17).

Weitere Informationen: LG München I verneint Schadensersatzanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern aufgrund unwirksamer Mietpreisbremse

Quelle: www.datev.de

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