Link zur EU-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ist Pflicht bei gewerblichen eBay-Angeboten

Kategorie: Recht | 21. August 2017

Gewerbliche Angebote auf der Internetplattform eBay müssen einen „klickbaren“ Link zur OS-Plattform – dem Onlineportal der Europäischen Union zur Unterstützung einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern – enthalten. Hierauf hat das OLG Hamm in einer einstweiligen Verfügungssache hingewiesen (Az. 4 U 50/17).

Weitere Informationen: Link zur EU-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ist Pflicht bei gewerblichen eBay-Angeboten

Quelle: www.datev.de

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