Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich

Kategorie: Recht | 22. September 2017

Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal: Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 22.06.2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. U. a. kann die Verkündung von Entscheidungen des BGH in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden.

Weitere Informationen: Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Großhandelspreise im Dezember 2024: +0,1 % . . . ...

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Dezember 2024 um 0,1 . . . ... [weiterlesen]

Gemeinden dürfen Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in . . . ...

Das OVG Schleswig-Holstein hat den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen den . . . ... [weiterlesen]

Archiv