Löschungsanspruch nach der DS-GVO gegen Google setzt umfassende Interessenabwägung voraus

Kategorie: Recht | 13. September 2018

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es Google nicht generell untersagt werden darf, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthalten. Es komme auch nach Inkrafttreten der DS-GVO darauf an, ob das Interesse des Betroffenen im Einzelfall schwerer wiegt als das Öffentlichkeitsinteresse (Az. 16 U 193/17).

Weitere Informationen: Löschungsanspruch nach der DS-GVO gegen Google setzt umfassende Interessenabwägung voraus

Quelle: www.datev.de

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