Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge

Kategorie: Steuern | 6. Juli 2017

Das BMF-Schreiben behandelt die Frage, ob Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen zu Arbeitslohn führen. Darüber hinaus weist das BMF darauf hin, dass außerhalb der Arbeitgeberförderung Beschäftigte mit Migrationshintergrund kostenlose berufsbezogene Deutschkurse aus der Regelförderung des Bundes in Anspruch nehmen können. Voraussetzung für die Teilnahme sind vorhandene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER) oder ein beendeter Integrationskurs (Az. IV C 5 – S-2332 / 09 / 10005).

Weitere Informationen: Lohnsteuerliche Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Zur Rückausnahme des § 8d Abs. . . . ...

Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. . . . ... [weiterlesen]

GfK Nachhaltigkeitsindex weiter im Aufwind . . .

Nachhaltiger Konsum nimmt wieder zu: Das zeigen die aktuellen Daten . . . ... [weiterlesen]

Archiv