LSG kippt Prognosepraxis bei Mindestmengen-OPs

Kategorie: Recht | 13. Juli 2020

Um komplexe Operationen durchführen zu dürfen, müssen die Krankenhäuser aus Qualitätsgründen bestimmte Mindestmengen leisten. Um diese Eingriffe auch zukünftig abrechnen zu dürfen, erstellen die Krankenhäuser zur Jahresmitte zunächst eine Prognose, die in einem zweiten Schritt von den Krankenkassen widerlegt werden kann. In diese Praxis hat das LSG Niedersachsen-Bremen korrigierend eingegriffen (Az. L 16 KR 64/20).

Weitere Informationen: LSG kippt Prognosepraxis bei Mindestmengen-OPs

Quelle: www.datev.de

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