Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

Kategorie: Recht | 29. Juni 2020

Das OVG Schleswig-Holstein hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung des VG Schleswig bestätigt, wonach es der Stadt Lübeck möglich ist, die Vermietung eines sog. Ganghauses in der Lübecker Altstadt als Ferienwohnung zu untersagen (Az. 1 MB 31/19).

Weitere Informationen: Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

Quelle: www.datev.de

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