Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

Kategorie: Recht | 29. Juni 2020

Das OVG Schleswig-Holstein hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung des VG Schleswig bestätigt, wonach es der Stadt Lübeck möglich ist, die Vermietung eines sog. Ganghauses in der Lübecker Altstadt als Ferienwohnung zu untersagen (Az. 1 MB 31/19).

Weitere Informationen: Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen . . . ...

Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien . . . ... [weiterlesen]

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung . . . ...

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung . . . ... [weiterlesen]

Archiv