Luftfahrtunternehmen müssen Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie die Gebühren für Kreditkartenzahlung angeben

Kategorie: Recht | 23. April 2020

Luftfahrtunternehmen müssen ab der Veröffentlichung ihrer Preisangebote im Internet die Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie die Gebühren für Kreditkartenzahlung angeben. Das entschied der EuGH (Rs. C-28/19).

Weitere Informationen: Luftfahrtunternehmen müssen Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie die Gebühren für Kreditkartenzahlung angeben

Quelle: www.datev.de

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