Makler abgemahnt: 43 Klauseln rechtswidrig
Kategorie: Recht | 9. Oktober 2017
Die rechtlichen Vorgaben für Versicherungsmakler gehen über die für viele andere Branchen hinaus. Doch das ist kein Grund, Verbrauchern rechtlich unhaltbare Klauseln anzubieten. Die VZ Baden-Württemberg mahnte bei einem Maklerunternehmen gleich 43 Klauseln in den AGB ab. Das Unternehmen gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
Weitere Informationen: Makler abgemahnt: 43 Klauseln rechtswidrig
Quelle: www.datev.de