Makler abgemahnt: 43 Klauseln rechtswidrig

Kategorie: Recht | 9. Oktober 2017

Die rechtlichen Vorgaben für Versicherungsmakler gehen über die für viele andere Branchen hinaus. Doch das ist kein Grund, Verbrauchern rechtlich unhaltbare Klauseln anzubieten. Die VZ Baden-Württemberg mahnte bei einem Maklerunternehmen gleich 43 Klauseln in den AGB ab. Das Unternehmen gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Weitere Informationen: Makler abgemahnt: 43 Klauseln rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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