Masernschutzimpfung: Anordnung einer ärztlichen Untersuchung rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 21. November 2023

Bei berechtigten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses, mit dem einem Schüler das Bestehen medizinischer Kontraindikationen gegen die Masernimpfung attestiert wird, kann das Gesundheitsamt zur Überprüfung eine ärztliche Untersuchung anordnen. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 29 L 2480/23).

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Quelle: www.datev.de

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