Masernschutzimpfung bei Wechsel der KiTa nachzuweisen

Kategorie: Recht | 14. August 2020

Das VG Magdeburg hat über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden, mit dem die Antragstellerin begehrte, in einer Kindertagesstätte betreut zu werden, ohne den Nachweis einer vorhandenen Masernschutzimpfung erbringen zu müssen (Az. 6 B 251/20 MD).

Weitere Informationen: Masernschutzimpfung bei Wechsel der KiTa nachzuweisen

Quelle: www.datev.de

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