Masernschutzimpfung bei Wechsel der KiTa nachzuweisen
Kategorie: Recht | 14. August 2020
Das VG Magdeburg hat über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden, mit dem die Antragstellerin begehrte, in einer Kindertagesstätte betreut zu werden, ohne den Nachweis einer vorhandenen Masernschutzimpfung erbringen zu müssen (Az. 6 B 251/20 MD).
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Quelle: www.datev.de