Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

Kategorie: Recht | 8. Juli 2020

Die in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Maskenpflicht) in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen ist rechtmäßig. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 B 10669/20).

Weitere Informationen: Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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