Massenentlassung – Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren – Ergänzende Vorlage an EuGH

Kategorie: Steuern und Recht | 29. Mai 2024

Der Sechste Senat des BAG hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts u. a. dazu ersucht, ob der Zweck der Massenentlassungsanzeige erfüllt ist, wenn die Agentur für Arbeit eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige nicht beanstandet und sich damit als ausreichend informiert betrachtet (Az. 6 AZR 152/22 (A)).

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Quelle: www.datev.de

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