Medizin-Studierende müssen in der Regel vor der mündlichen Prüfung praktische Aufgaben erhalten

Kategorie: Recht | 25. Januar 2019

Vor dem mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung müssen den Studierenden in der Regel praktische Aufgaben gestellt werden. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen unter Hinweis auf die ärztliche Approbationsordnung entschieden (Az. 14 A 2042/18).

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Quelle: www.datev.de

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