Mehrstöckige Anwaltsgesellschaften: BRAK nimmt Stellung zu Auswirkungen der BRAO-Reform
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Januar 2022
Nach der „großen BRAO-Reform“ sind ab dem 01.08.2022 auch Beteiligungen von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Rechtsanwaltsgesellschaften zulässig. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Quelle: www.datev.de