Mehrvergütung für Autobahnausbau – Klage von Baukonsortium nicht erfolgreich

Kategorie: Recht | 13. Februar 2019

Das OLG München hat die Berufung einer Projektgesellschaft, die im Rahmen eines sog. „Autobahn ÖPP-Modells“ Ausbau und Betrieb eines Teilstücks der Autobahn A 8 vertraglich übernommen hat, zurückgewiesen. Angesichts der umfassenden und wirksam vereinbarten Vertragspflichten der Klägerin habe diese keine zusätzlichen Leistungen über das Vereinbarte hinaus erbracht, sodass keine vertraglichen oder gesetzlichen Mehrvergütungsansprüche bestünden (Az. 9 U 728/18).

Weitere Informationen: Mehrvergütung für Autobahnausbau – Klage von Baukonsortium nicht erfolgreich

Quelle: www.datev.de

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