Merkblatt zum verpflichtenden automatischen und spontanen Austausch verbindlicher Auskünfte, verbindlicher Zusagen und Vorabzusagen zu Verrechnungspreisen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten

Kategorie: Steuern | 6. September 2017

Das BMF hat den nach EU-Recht verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Rahmen des Projektes „Base Erosion and Profit Shifting“ (Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) mit OECD- und G20-Staaten sowie IF-Staaten (BEPS-Projekt) in einem Merkblatt beschrieben (Az. IV B 6 – S-1320 / 16 / 10002 :014).

Weitere Informationen: Merkblatt zum verpflichtenden automatischen und spontanen Austausch verbindlicher Auskünfte, verbindlicher Zusagen und Vorabzusagen zu Verrechnungspreisen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten

Quelle: www.datev.de

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