Mieterhöhungen bei EOF-Wohnungen
Kategorie: Recht | 24. November 2017
Ein Sondermietmarkt für Wohnungen der Münchner Einkommensorientierten Förderung (EOF) existiert nicht. Mieterhöhungsverlangen für solche Wohnungen können auf den Mietspiegel der Stadt München gestützt werden. So entschied das AG München (Az. 414 C 14801/17).
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Quelle: www.datev.de