Mieterhöhungen bei EOF-Wohnungen

Kategorie: Recht | 24. November 2017

Ein Sondermietmarkt für Wohnungen der Münchner Einkommensorientierten Förderung (EOF) existiert nicht. Mieterhöhungsverlangen für solche Wohnungen können auf den Mietspiegel der Stadt München gestützt werden. So entschied das AG München (Az. 414 C 14801/17).

Weitere Informationen: Mieterhöhungen bei EOF-Wohnungen

Quelle: www.datev.de

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