Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2024

Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet (Az. 34 C 92/23).

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Quelle: www.datev.de

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