Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2024
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet (Az. 34 C 92/23).
Quelle: www.datev.de