Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Der BGH entschied, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App „UBER Black“ unzulässig ist. Die Verwendung der beanstandeten Version der App „UBER Black“ verstoße gegen § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG. Nach dieser Bestimmung dürften mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen seien (Az. I ZR 3/16).

Weitere Informationen: Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen . . .

Das OLG Köln hatte über vier Verfahren zu entscheiden, in . . . ... [weiterlesen]

Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms . . .

Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv