Militärdienstleistende in der Türkei haben keine Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Kategorie: Steuern und Recht | 9. August 2022

Versorgungsansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sind auf Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebene beschränkt. Dass in einem anderen Staat Wehrdienst geleistet wurde, eröffnet den persönlichen Geltungsbereich nicht schon deshalb, weil der andere Staat, ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland, Mitglied der NATO ist. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VS 933/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zuständigkeitsstreitwerte: Anwaltliche Vertretung darf nicht auf . . . ...

Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig . . . ... [weiterlesen]

BGH zur Bedeutung der Angabe von . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass im Bereich des Kaufs von . . . ... [weiterlesen]

Archiv