Millionenschwere Fristversäumnis einer Krankenkasse
Kategorie: Recht | 24. Februar 2020
Das SG Heilbronn hat die gegenüber dem BKK-Landesverband erhobene Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von mehr als 5,5 Millionen Euro aus aufwendigen Leistungsausgaben für das Geschäftsjahr 2011 abgewiesen. Die Krankenkasse habe die anspruchsbegründenden Unterlagen erst nach Ablauf der Frist nachgereicht (Az. S 11 KR 2576/14).
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Quelle: www.datev.de