Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber rechtswidrig
Kategorie: Recht | 8. August 2017
Das VG Düsseldorf entschied, dass die durch Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes festgelegten Mindestgrößen von 163 cm für Frauen und 168 cm für Männer unwirksam sind (Az. 2 K 7427/17).
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Quelle: www.datev.de