Mindestlöhne in der Pflege steigen

Kategorie: Recht | 19. Juli 2017

Der Pflegemindestlohn steigt ab November auf 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten. Ab Januar 2018 wird er nochmals erhöht. Von diesem Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. Eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett passiert.

Weitere Informationen: Mindestlöhne in der Pflege steigen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherinsolvenz: Insolvenzgericht muss potenzielle Missbräuchlichkeit von . . . ...

Das Insolvenzgericht muss die potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer . . . ...

Der BFH hat den Beschluss des FG Nürnberg aufgehoben, da . . . ... [weiterlesen]

Archiv