Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung
Kategorie: Recht | 18. August 2020
Das LAG Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt (Az. 21 Sa 1900/19).
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Quelle: www.datev.de