Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

Kategorie: Steuern | 6. Februar 2019

Das FG Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurückgewiesen und damit zugleich die Kontrollbefugnisse der Zollbehörden gegenüber nur vorübergehend im Inland tätigen Transportunternehmen bestätigt (Az. 1 K 1161/17, 1 K 1174/17).

Weitere Informationen: Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Drei Packungen Mehl statt eines Laptops: . . . ...

Ein Münchner verklagte einen Paketdienstleister auf Schadensersatz, nachdem er ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv