Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 sind in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juni 2022
Architekten und Ingenieure können für vor 2021 abgeschlossene Verträge Nachforderungen verlangen, wenn die mit ihren Kunden vereinbarten Pauschalhonorare unter den damals geltenden Honorar-Mindestsätzen liegen. Deutsche Gerichte können die damals geltende HOAI bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Planern und Privatleuten weiter anwenden. So entschied der BGH (Az. VII ZR 174/19).
Quelle: www.datev.de