Mit "Schadensaufnahme" überschriebenes Formular ist i. d. R. kein Gutachtensauftrag

Kategorie: Recht | 27. Oktober 2017

Das AG München entschied, dass in der Unterzeichnung eines mit „Schadensaufnahme“ überschriebenen Formulars – hier nach einem Parkunfall – in der Regel kein Gutachtensauftrag liegt (Az. 222 C 1303/17).

Weitere Informationen: Mit "Schadensaufnahme" überschriebenes Formular ist i. d. R. kein Gutachtensauftrag

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Hohe Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22 Prozent . . . ...

Trotz hoher Produktivität verliert die deutsche Industrie an Wettbewerbsfähigkeit, zeigt . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung der . . . ...

Um die Bürgernähe und Leistungsfähigkeit der Justiz zu stärken, schlägt . . . ... [weiterlesen]

Archiv