Mitbestimmungsintensität der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat richtet sich allein nach der Zahl der im Inland Beschäftigten

Kategorie: Recht | 29. Mai 2018

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass allein die Anzahl der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer darüber entscheidet, ob ein Aufsichtsrat dem Mitbestimmungsgesetz unterfällt. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, die in ausländischen Tochtergesellschaften Beschäftigten nicht mitzuzählen (Az. 21 W 32/18).

Weitere Informationen: Mitbestimmungsintensität der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat richtet sich allein nach der Zahl der im Inland Beschäftigten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Änderung des BMF-Schreibens zur Anwendung der . . . ...

Mit BMF-Schreiben vom 7. Juli 2025 wurde das Anwendungsschreiben zur . . . ... [weiterlesen]

Verfahren zur Zulässigkeit des rückwirkenden Treaty Override in . . . ...

Das BVerfG hat das Verfahren zu einer Richtervorlage des Bundesfinanzhofs . . . ... [weiterlesen]

Archiv