Miteinander verbundene Einzelflüge sind kein zusammengesetzter Flug
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Juli 2022
Das AG Frankfurt entschied, dass auch bei einem einheitlichen Buchungsvorgang von zeitlich aufeinander abgestimmten Einzelflügen zwei separate Einzelverbindungen i. S. der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/04 vorliegen können (Az. 32 C 586/21 (90)).
Quelle: www.datev.de