Mithaftung einer nicht angeschnallten Beifahrerin bei Unfallschäden

Kategorie: Recht | 25. Oktober 2019

Das OLG Rostock entschied, dass die Mitverursachung einer nicht angeschnallten Beifahrerin nicht danach zu bemessen ist, welche unfallbedingten Verletzungen bei ihr aus dem nicht angelegten Sicherheitsgurt resultieren. Vielmehr habe eine Gesamtbetrachtung der Schadensentstehung und eine Abwägung aller Umstände zu erfolgen (Az. 5 U 55/17). Im vorliegenden Fall war ihr Schadensersatzanspruch um 1/3 zu kürzen.

Weitere Informationen: Mithaftung einer nicht angeschnallten Beifahrerin bei Unfallschäden

Quelle: www.datev.de

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