Mitteilungen über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2019

Kategorie: Steuern | 8. Oktober 2019

Das BMF macht ein neues Vordruckmuster für die Mitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG bekannt. Das Vordruckmuster ist erstmals zur Bescheinigung von Leistungen des Kalenderjahres 2019 zu verwenden (Az. IV C 3 – S-2257-b / 19 / 10005 :001).

Weitere Informationen: Mitteilungen über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2019

Quelle: www.datev.de

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