Mobilfunk: Tarifbedingungen müssen im Werbeflyer gut lesbar sein

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Januar 2023

Das LG Düsseldorf hat der Vodafone GmbH untersagt, in einem Werbeflyer für einen Mobilfunktarif wesentliche Tarifbedingungen in einer kaum lesbaren Fußnote zu verstecken. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt (Az. 38 O 41/22).

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Quelle: www.datev.de

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