Mobilfunkmast im Außenbereich?

Kategorie: Steuern und Recht | 23. März 2021

Ein Mobilfunkmast ist im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn durch ihn eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll und ihm am konkreten Standort auch keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 L 115/21).

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Quelle: www.datev.de

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